Faske Immobilien GmbH, Osnabrück
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und –Vermietung bleiben vorbehalten. 

2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. 

3. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. 

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. 

5. Der Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch nach § 286 Abs. 3 BGB Verzug Eintritt und wir nach §§ 247, 288 BGB berechtigt sind, einen Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu fordern. 

6. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. 

7. Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftragsgeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde. 

8. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen von den Vertragsparteien zu vertretenden Gründen gegenstandslos wird, sofern der Vertrag bereits vollzogen war. 

9. Falls dem Angebotsempfänger die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen fünf Tagen nach Erhalt, unter Bedingung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Angebotsempfänger auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. 

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Osnabrück. 

11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.